Gros & Gros - Rentenberater / Rechtsbeistand
 

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Gebühren

Für die Tätigkeit eines gerichtlich zugelassenen Rentenberaters entstehen Gebühren, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt sind.

Für eine Erstberatung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz beträgt die Gebühr je nach Umfang und Schwierigkeit der Beratungsangelegenheit bis zu 190 € zzgl. gesetzlicher MwSt.

Für die weiteren Tätigkeiten gelten die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Bei Regelungslücken empfiehlt es sich die Gebühr vor Mandatsübergabe zu vereinbaren.