Gebühren
Für die
Tätigkeit eines gerichtlich zugelassenen Rentenberaters entstehen Gebühren,
die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt sind.
Für eine Erstberatung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz beträgt die Gebühr je nach
Umfang und Schwierigkeit der Beratungsangelegenheit bis zu 190 € zzgl.
gesetzlicher MwSt.
Für die weiteren Tätigkeiten gelten die Vorschriften des
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Bei Regelungslücken empfiehlt es sich die Gebühr vor Mandatsübergabe
zu vereinbaren.